Verkehrshaftungsversicherung
Wenn Sie im Transportgewerbe tätig sind und z.B. Kurierfahrer beschäftigen, benötigen Sie eine Frachtführerhaftpflichtversicherung, oder auch Verkehrshaftungsversicherung genannt. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben, für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Eine Bestätigung über Versicherungsschutz ist immer im Fahrzeug mitzuführen. Die BAG kontrolliert täglich LKW, ob diese Bestätigung und der CMR – Frachtbrief (bei Transporten in Drittländer) mitgeführt wird. Bei Mißachtung der Regel fallen hohe Bußgelder an. Sie sollten daher Ihre Fahrer daraufhin schulen immer ale notwendigen Unterlagen mit im Fahrzeug zu führen. Die Verkehrshaftungsversicherung schützt Sie vor dem finanziellen Risiko, wenn Sie die zu befördernde Fracht beschädigen. Sie haften mit 8,33 SZR (Sonderziehungsrechten). Diese Haftungsgrenze ist auf bis zu 40 SZR erweiterbar. Dies nennt man Haftungskorridor.