Reiseversicherung

Eine Reiseversicherung besteht aus Reiserücktritts-, Reisekranken-, Reiseunfall-, Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung und schützt Sie auf Ihrer Reise rund um die Uhr.

Eine Reiseversicherung tritt ein, wenn auf Ihrer Reise ein Schaden entsteht, durch Krankheit, Unfall oder Verlust des Gepäcks oder wenn Sie von der Reise zurücktreten müssen.

Vorteile der Reiseversicherung

  • sie können sorglos die Reise geniessen
  • gewährt umfassende Reisesicherheit
  • erstattet die Reiserücktrittskosten
  • erstattet auch die Reiseabbruchkosten
  • kostenersatz für akute ärztliche Hilfe
  • sichert den Krankenrücktransport
  • bietet hohes Versicherungsschutz zu kleinen Preise
  • sichert weltweites Schutz

Wenn Sie aus unvorhersehbaren Gründen wie zum Beispiel Krankheit, Tod, Unfälle, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust oder Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, die lang geplante und gebuchte Reise nicht machen können, dann wäre die Reiserücktrittskostenversicherung sehr nützlich, denn sie bietet Ihnen finanziellen Schutz und übernimmt die anfallenden Stornokosten.

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls während Ihrer Reise im Ausland, sind die Hände der gesetzliche Krankenkasse gebunden, anders gesagt, sein Schutz reicht nicht aus. Und schon bei kleinen Krankheiten kann es für Sie im Ausland ziemlich teuer werden. Deshalb ist es wichtig vor der Reise eine Reisekrankenversicherung abzuschliessen, denn dieses übernimmt Ihre Arzt-, Krankenhaus-, Behandlungs- und Rücktransportskosten.

Eine Reisekrankenversicherung bietet bei kleinen Beiträgen umfangreiches Schutz und kann so für Privatreisen wie für Geschäftsreisen in Anspruch genommen werden.

Auch im Urlaub geschehen verschiedene Unfälle. Ob beim Radfahrt, im Hotel oder beim Schwimmen im Meer, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nichts, wenn sie in der Ferienreise einen Unfall leiden. Mit einer Reiseunfallversicherung sind sie dagegen versichert. Sie zahlt sogar eine montaliche Unfallrente, wenn Sie dauerhafte Gesundheitsschäden davontragen.

Es ist oft passiert, dass während der Reise einem das Gepäck, die Kamera oder auch Reiseandenken gestohlen, zerstört oder beschädigt wurden. In solchen Fällen zahlt die Reisegepäckversicherung die entstehenden Kosten bis zum Zeitwert des Reisegepäcks (also von den Neuwert wird eine Abnutzung- und Gebrauchbetrag abgezogen) oder bis zu der vereinbarten Versicherungssumme. Für Wertsachen sind einige Höchstgrenzen voraus bestimmt.

Wenn Sie während der Reise einen Unfall haben oder ernsthaft erkranken und müssen deswegen die Reise abbrechnen, schützt Sie die Reiseabbruchversicherung vor den finanziellen Folgen.