Private Krankenversicherung

Unter einer privaten Krankenversicherung, auch PKV genannt, versteht man eine Versicherung, worüber Angestellte, Arbeiter und auch Selbstständige oder Beamte verfügen können, die über ein jährliches Bruttoeinkommen von 48.150 Euro verfügen.

Das Krankenversicherungsschutz ist unverzichtbar. Wenn man Gesundheitsprobleme hat tritt die Krankerversicherung sofort ein, und der Versicherte kann ohne irgendwelche Probleme behandelt werden. Wer jährlich über die oben genannte Summe verdient der kann freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder kann sich privat versichern und zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Mit der Privatversicherung können auch unterhaltsberechtigte Familienmitglieder (nicht berufstätige Ehepartner und Kinder) versichert werden. Aber jedes Familienmitglied muss sich selbst versichern.

Selbstständige, Beamte und Beamtenanwärter, Freiberufler, Studenten, Angestellte ab 48.150 Euro Jahreseinkommen können alle die private Krankenversicherung beantragen. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze könenn nicht eine private Krankenversicherung abschliessen, aber sie haben die Möglichkeit eine private Zusatzversicherung in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel für einen stationären Krankenhausaufenthalt oder auch für weitere verbesserte ärztliche Leistungen.

Die Beitragseinstufung variiert von Person zu Person, aufgrund von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand für das Versicherungsniveau. In anderen Wörtern gesagt je jünger und gesünder der Versicherungsnehmer ist, desto niedriger ist der zu zahlende Beitrag.

Die private Krankenversicherung bietet dem Versicherungsnehmer die Freiheit an, selber zu entscheiden gegen welche Krankheitsrisiken er sich versichern möchte. In die private Krankenversicherung kann man nur rechtzeitig und gesund eintreten.

Vorteile der Privatversicherung:

  • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Ein- oder Zweibett-Zimmer
  • Behandlung durch den Chefarzt
  • volle Kostenerstattung bei Zahnersatz
  • keine Zuzahlung auf Medikamente und Heilmittel, wie zum Beispiel Massagen und Physiotherapie
  • Erstattung für Sehhilfen (zum Beispiel für Kontaktlinsen, Brillen)
  • niedrige Beiträge

Vergleich der privaten Krenkenversicherung(PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung(GKV):

  • In der GKV die Familienangehörige von Mitgliedern, die kein Einkommen haben, sind beitragsfrei mitversichert, bei der PKV dagegen ist für jede versicherte Person ein eigenes Beitrag nötig.
  • Bei der GKV sind die Beiträge nach dem Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt) bis zur Versicherungspflichtgrenze bestimmt. Bei der PKV wird dieser Beitrag nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitsstatus) kalkuliert.
  • Einige Leistungen sind von der GKV nicht oder nur teilweise bezahlt, wie zum Beispiel nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, Sehhilfen oder Zahnersatz, bei der PKV im gegensatz diese vollkommen abgedeckt sind.
  • Wenn sich jemand schon für die private Krankenversicherung entschieden hat, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.