KFZ Versicherung
Die KFZ Versicherung, genannt auch Autoversicherung oder PKW Versicherung, ist in zwei Teile aufgeteilt. Einerseits die Haftpflichtversicherung und anderseits die Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung teilt sich auch weiter und zwar auf Teilkaskoversicherung respektiv auf Vollkaskoversicherung.
Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschrieben Versicherung und muss für jedes Auto abgeschlossen werden, da die meisten Unfälle im Strassenverkehr geschechen.
Die Haftpflichtversicherung trägt nur die entstandenen Kosten des Unfallgegners und nicht den eigenen Schaden. Diese Versicherung haftet also nur für Unfallschäden, die aus der eigenen Schuld des Versicherungsnehmers passiert sind und an fremden Fahrzeugen verursacht wurden.
Die Haftpflichtversicherung deckt für folgende Schäden:
- Personenschäden (inkl. Heilungskosten und Renten bei Invalidität)
- Vermögensschäden
- Sachschäden (z. B. Reparaturen an anderen Fahrzeugen oder beschädigten Gegenständen)
Die Kaskoversicherung versichert den Schäden der am eigenen Fahrzeug entstanden sind und aus der eigenen Schuld stammen.
Voll- und Teilkaskoversicherung sind nicht obligatorisch, sie können freiwillig zusätzilch abgeschlossen werden, mit der Haftpflichtversicherung zusammen.
Die Vollkaskoversicherung ist normalerweise bei Neuwagen oder hochwertigen Fahrzeugen verwendet. Die Teilkaskoversicherung kann auch bei Gebrauchtwagen oder geringerwertigen Fahrzeugen beansprucht werden.
Die Beiträge bei beiden Kaskoversicherungen sind abhängig von dem Fahrzeug-Typ und der Zulassungsregion und der Schadensfreiheitsklasse.
Bei beiden Versicherungen ist eine Selbstbeteiligung abschliessbar. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadenfall ein Teil von dem Schaden, anteilig von der Schadenhöhe, selbst zahlen kann.
Mit einer Vollkaskoversicherung sind folgende Schäden abgedeckt:
- Unfälle, die selbstverschuldet sind und mit Schäden am eigenen Kraftfahrzeug
- im Fall, wenn der Unfallverursacher nicht gefunden werden kann (z. B. bei Fahrerflucht)
- wenn der Verursacher nicht in der Lage ist, für den entstanden Schaden zu bezahlen
- bei Fremdeinwirkungen: zum Beispiel Lackschäden, uzw.
Jedoch gehören auch einige Pflichte zu einer Vollkaskoversicherung. Zum Beispiel beim Fahrt ohne Fahrerlaubnis kann der Versicherer der Versicherungzahlung verweigern. Im Schadensfall soll der Betroffene, innerhalb von einer Woche, die Aufklärung über den Unfallhergang dem Versicherer mitteilen.
Die Teilkaskoversicherung erstattet die Kosten für folgende Schäden:
- Diebstahl des Fahrzeuges inkl. Einbruch
- Glasbruchschäden
- Explosions- oder Brandschäden
- Sturm-, Blitz- oder Hagelschäden
- Schäden an der Verkabelung: zum Beispiel Kurzschluss
- von Wildtieren verursachte Unfälle