Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist die älteste Form der Sozialversicherung und das Hauptstück des Sozialstaats. Sie sorgt dafür, dass jeder Versicherte, im Fall einer Krankheit, die gebrauchte medizinische Versorgung bekommt, unabhängig von Alter und Einkommen.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist also eine Grundabsicherung im Krankheitsfall. Jeder Versicherungsnehmer kann ohne Rücksicht auf Berufs- oder Betriebszugehörigkeiten die Krankenkasse frei wählen. Das lohnt sich vielmals, weil die Beiträge unterschiedlich sind.
Die Finanzierung einer solchen Versicherung ereignet durch Beiträge. Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Einzelnen. Dadurch werden die wirtschaftlich besser gestellten und die wirtschaftlich schlechter gestellten Mitglieder ausgeglichen.
Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung:
- Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst auch eine beitragsfreie Familienversicherung: Ehepartner und Kinder, die kein Einkommen haben, sind kostenlos mitversichert
- bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung eines Kindes bekommen Sie ein bestimmtes Krankengeld
- bei Krankenhausaufenthalt der Mutter und Berufstätigkeit des Vaters gewährt die Versicherung eine Haushaltshilfe
- grundsätzliche Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
- Mutterschaftsgeld und Vorsorgekuren für Mütter
Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung:
- die Behandlung begegnet nur durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse
- Die Wahl des Krankenhauses ist eingeschränkt
- nach Krankenbehandlung im Ausland übernimmt die Versicherung nicht die Rücktransportkosten
- diese Versicherung erstattet nicht, oder bezahlt nur teilweise die Kosten für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, Kuren, Krankenwagen, Sehhilfen und Zahnersatz
Bei der GKV sind die Beiträge nach dem Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt) bis zu der Versicherungspflichtgrenze bestimmt. Alter, Geschlecht oder das gesundheitliche Risiko haben keinen Einfluss auf die Beitragshöhe im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung. Und genauso haben die keine Auswirkung auf die Qualität und den Umfang der Leistungen im Fall einer Krankheit.
Wer ist durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert?
Als Arbeitnehmer ist jeder automatisch pflichtversichert, wenn sein regelmässiger Brutto-Arbeitslohn monatlich 400 Euro übersteigt. Ausser den Arbeitnehmern sind gleichfalls folgende Personen versichert: Studenten der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, Praktikanten und Auszubildende des Zweiten Bildungsweges, Rentner, die in der 2. Hälfte des Erwerbslebens Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder dort familienversichert waren, Behinderte Menschen, die in einer anerkannten Werkstätte beschäftigt sind oder an berufsfördernden Massnahmen teilnehmen, Arbeitslose, wenn sie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bekommen, landwirtschaftliche Unternehmer, und desen hauptberuflich mitarbeitende Familienangehörige, die über 15 Jahre alt oder als Auszubildende in dem Unternehmen beschäftigt sind, Altenteiler, Künstler und Publizisten gemäss dem Künstlersozialversicherungsgesetz.